Videoreihe

Sie können uns auch abonnieren!

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsrecht in Italien

I. Der Kündigungsschutz in Italien von 1970 (Arbeitnehmerstatut) bis 2015 (Jobs Act)

  1. Italien vor den Reformen 2012
  2. Die Fornero-Reform des italienischen Arbeitsrechts 2012, Teil 1
  3. Die Fornero-Reform des italienischen Arbeitsrechts 2012, Teil 2

II. Arbeitsrechtliche Due Diligence in Italien

III. Descreto Dignità: Di Maios Reform des Befristungs- und Kündigungsrecht in Italien 2018

Arbeitsrecht in Italien: Gewerkschaften und kollektive Beziehungen

I. Kollektive Arbeitsbeziehungen in Italien

  1. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Italien

Deutsch-italienische Wirtschaftstätigkeit in Italien

I. Unternehmensintegration in Deutschland und Italien

II. Industrie 4.0 in Deutschland und Italien

III. Die E-Rechnung

Wirtschaftspolitische Hintergründe in Italien

I. 17. Legislaturperiode 2013-2018|Die gescheiterte (?) Verfassungsreform 2016 in Italien

  1. Die Wahlgesetze
  2. Der Nazarener-Pakt
  3. Entscheidung für Europa
  4. Italien nach dem Referendum
  5. Wie mathematisch ist Politik?
  6. Von Anti- und Pro-Europäischen
  7. Das neue Wahlgesetz 2018
  8. Die Wahl in Italien am 5. März 2018

II. 18: Legislaturperiode in Italien 2018-2022

  1. Die Hintergründe der Wahl in Italien am 5. März 2018 – Teil 1
  2. Die Hintergründe der Wahl in Italien am 5. März 2018 – Teil 2

Compliance und Arbeitssicherheit in Italien

I. Compliance und Arbeitssicherheit in Italien

II. Arbeitsrechtliche Due Diligence

III. Aktuelle Entwicklungen im italienischen Arbeitnehmerdatenschutzrecht: DSGVO (GDPR) in Italien

IV. Maschinelle Übersetzungen und Produkthaftung 

Datenschutz bei Video-Betrachtung: Siehe Datenschutz-Youtube

Arbeitsrecht in Italien

I. Der Kündigungsschutz in Italien von 1970 (Arbeitnehmerstatut) bis 2015 (Jobs Act)

Im Interview wird die Lage im italienischen Arbeitsrecht und insbesondere im italienischen Kündigungsschutzrecht beschrieben, die ab 2012 galt. Es wird dargestellt,

– wie die Ereignisse um 1968-1969 zu der Entstehung des Arbeitnehmerstatuts führten;

– wie die überlangen Prozesszeiten in Italien das Prozessrisiko für Arbeitgeber stark erhöhten und für alle unzumutbare Wartezeiten entstanden; – wie das System des Strafschadensersatzes in Italien früher das Fehlen der Systeme sozialer Sicherungen (Arbeitslosengeld) ersetzte;

– wie das Risiko der Arbeitslosigkeit im Arbeitsverhältnis belassen wurde und nicht über das Arbeitslosengeld sozialisiert wurde, wie etwa in Deutschland.

Im Jahr 2015 folgte der Jobs Act von Matteo Renzi. Diese Reform wird in Folge 4 beschrieben. In Teil 3 dagegen vertiefen wird die Darstellung der Fornero-Reform zum italienischen Arbeitsrecht.

Themenbehandlung in Stichpunkten: Art. 18, Verzugslohn in Italien, Prozesslänge, Techniker-Regierungen, Systeme der sozialen Sicherung in Italien, Fornero-Reform, Jobs Act Matteo Renzi, CGIL-CISL-UIL, Bismarck.

1. Italien vor den Reformen 2012

2. Die Fornero-Reform des italienischen Arbeitsrechts 2012, Teil 1

3. Die Fornero-Reform des italienischen Arbeitsrechts 2012, Teil 2

II. Arbeitsrechtliche Due Diligence in Italien

III. Decreto Dignità: Di Maios Reform des Befristungs- und Kündigungsrecht in Italien 2018

Arbeitsrecht in Italien: Gewerkschaften und kollektive Beziehungen

I. Kollektive Arbeitsbeziehungen in Italien 

Betriebsverfassungsrecht ist in Italien immer Gewerkschaftsrecht. Das hat sich auch seit der grundlegenden Neugliederung der kollektiven Beziehungen durch die Vereinbarung vom 23.07.1993 nicht geändert. Die betriebliche Vertretung ist in Italien, anders als in Deutschland, territorial und verwaltungstechnisch fester Bestandteil der sie stützenden Gewerkschaft. Isolierte Betriebspolitik als solche gibt es also in Italien nicht.
Eine Darstellung italienischer Verhältnisse muss immer von der fast ausschließlich durch die jeweiligen Interessensverbände (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) bestimmten Umsetzung sozialer Standards im Rahmen des italientypischen korporativen Regelungssystems ausgehen. In diesem bestimmen die Sozialparteien den jeweils gültigen Sozialstandard des Landes. Für solche Steuerungsverbünde ist charakteristisch, dass die Krisenintervention bei den Sozialparteien verbleibt. Es gibt in Italien eine Reihe von Gesetzen, die den Gewerkschaften die Bewältigung konjunktureller Krisen auftragen.
Im Rahmen des zwischen den Arbeitgeberverbänden und den traditionellen Gewerkschaften geschlossenen „Protokolls“ hat es einschneidende Änderungen gegeben. Wurden die Betriebsratsmitglieder bis dahin von den mehrheitlich vertretenden Gewerkschaften bestellt, werden diese seit 1993 nach der (gewerkschaftlichen) Benennung in einem Wahlverfahren gewählt.
Damit ist ein gemischtes System eingeführt worden. Zwar werden die Betriebsräte weiterhin von der Gewerkschaft vorgeschlagen, müssen sich dann aber zur Wahl stellen.
Die Lage stellt sich seit 1993 folgendermaßen dar: Eine bis dahin nie da gewesene Institutionalisierung der kollektiven Arbeitsbeziehungen durch das Protokoll vom 23.7.93, die Einführung der neuen Betriebsräte (r.s.u.) und des sozialen Dialogs auf Betriebsebene und die Einführung eines gemischt-dualen Systems.

Themenbehandlung in Stichpunkten: Compliance in Italien, Gewerkschaften in Italien, Geschichte der italienischen Gewerkschaftsbewegung, Arbeitgeberverbände in Italien, Geschichte der deutschen Arbeitsbewegung, das gemischte System ab 1933, das monistische System in Italien bis 1933.

Wer mehr wissen möchte:
http://www.forum-italienisches-recht.de/internationales_arbeitsrecht/betriebsrat_und_gewerkschaft.html
Mario Prudentino, „Stand und Entwicklung des italienischen Arbeitsrechts nach der ‚Legge Fornero‘“ (Jahrbuch für Italienisches Recht, Verlag C.F. Müller. 2014);
Mario Prudentino: „Kollektive Arbeitsbeziehungen in Italien: Auswirkungen der Vereinbarung vom 23.07.1993 auf die arbeitsrechtliche Praxis in Italien“ (1998).

1. Kollektive Arbeitsbeziehungen in Italien 1/2: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in Italien

Deutsch-italienische Wirtschaftstätigkeit in Italien

I. Unternehmensintegration in Deutschland und Italien

Das Verständnis für die unterschiedlichen Kulturen und Mentalitäten gilt als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensintegration. Der Austausch von Wissen und Erfahrung, sowohl in wirtschaftlicher als auch kultureller Hinsicht, sind Grundvoraussetzungen bei der Weiterentwicklung der Beziehungen.

Themenbehandlung in Stichpunkten: Systeme kollektiver Beziehungen in Deutschland und Italien, Deutsche Unternehmen in Italien und viceversa, Gewerkschaften in Italien, Wirtschaftsberatung Italien, Staff-Coaching, Mediation, Schiedsgerichte, Seminare, Schulungen, Implementierung von Compliance-Systemen.

II. Industrie 4.0 in Deutschland und Italien 

Das Verständnis für die unterschiedlichen Kulturen und Mentalitäten gilt als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensintegration. Der Austausch von Wissen und Erfahrung, sowohl in wirtschaftlicher als auch kultureller Hinsicht, sind Grundvoraussetzungen bei der Weiterentwicklung der Beziehungen.

Themenbehandlung in Stichpunkten: deutsche Unternehmen in Italien, italienische Unternehmen in Deutschland, Gewerkschaften in Italien, Implementierung Compliance-Systeme, Investitionen in Italien.

III. Die E-Rechnung 

Wirtschaftspolitische Hintergründe in Italien

I. 17. Legislaturperiode 2013-2018 | Die gescheiterte (?) Verfassungsreform 2016 in Italien

Vor der Wahl ist nach der Wahl oder: ist das Referendum in Italien nun „gescheitert“ oder glücklicherweise gescheitert, und was hat das mit der Wahl in Deutschland 2017 zu tun?

Im Dezember 2016 scheiterte in Italien die Verfassungsreform, die von Ministerpräsident Matteo Renzi und Ministerin Maria Elena Boschi vorgeschlagen worden war. Inhalt der Reform war die Abschaffung oder sehr starke Verkleinerung des Senats (je nach Sichtweise). Die (auch deutschen) Zeitungen sprachen davon, dass das Scheitern „erneut“ eine „antieuropäische“ Entscheidung gewesen sei – der Brexit-Schock saß noch tief.
Die Videoreihe befasst sich mit den Hintergründen des Scheiterns und kommt zum Ergebnis, dass das Scheitern, ganz im Gegenteil, als pro-europäische Entscheidung der Italiener angesehen werden kann. Die Materie ist verfassungsrechtlich komplex, wir haben versucht, diese möglichst verständlich darzustellen.
Aber was hat das mit Deutschland zu tun? Am 24. September wurde in Deutschland gewählt. Es war eine besondere Wahl, denn es zeichnete sich ab, dass die üblichen Koalitionen nicht mehr funktionieren würden. Schon werden Stimmen laut, man brauche für den Fall, dass „kein Lager die absolute Mehrheit (erreiche) (…) eben eine Mehrheitsprämie, so wie das zum Beispiel in Italien gehandhabt wird“ (Quelle: Frankfurter Allgemeine Woche Nr. 36/2017, S. 24, Eckhard Jesse in: „Der Bürger wird entmündigt“).
Das Thema „Mehrheitszuschlag“ hat es also in sich – inzwischen in Deutschland und Italien.

Warum das so ist, sehen sie in der 4-teiligen Video-Reihe zum Verfassungsreferendum in Italien. Übrigens: das Thema „Wahlgesetz“ ist in Italien weiterhin aktuell – der Mehrheitszuschlag ist dagegen in Italien vom Tisch.  In Kürze werden wir, anlässlich der Wahl vom 7. März 2018 in Italien, ein weiteres Video zum neuen Wahlgesetz veröffentlichen.

Themenbehandlung in Stichpunkten: Italienische Verfassungsreform, Referendum, Patto del Nazareno, Italicum, Legge Calderoli, Consultellum, Matteo Renzi, Silvio Berlusconi, Mario Monti, Enrico Letta, Maria Elena Boschi, Mattarellum, Wahlgesetz, Verfassungswidrig, Italienisches Verfassungsgericht, Wahl Deutschland 2017, Mehrheitszuschlag, Europa.

1. Die Wahlgesetze

2. Der Nazarener-Pakt

3. Entscheidung für Europa

4. Italien nach dem Referendum

5. Wie mathematisch ist Politik?

6. Von Anti- und Pro-Europäischen

7. Das neue Wahlgesetz 2018 

8. Die Wahl in Italien am 5. März 2018

II. 18. Legislaturperiode 2018-2022

9. Die Hintergründe der Wahl in Italien am 5. März 2018 – Teil 1

10. Die Hintergründe der Wahl in Italien am 5. März 2018 – Teil 2

Compliance und Arbeitssicherheit in Italien

I. Compliance und Arbeitssicherheit in Italien

Compliance ist in Italien ein Reizthema: niemand will es hören. Unternehmen sind – und waren schon immer – angehalten, sich gesetzeskonform zu verhalten. Compliance bedeutet: ich verhalte mich als Unternehmen gesetzeskonform. Geht es also nur um den Begriff?
In Kontinentaleuropa, und auch in Italien, hat in den letzten 15-20 Jahren ein Kulturwechsel stattgefunden. Der Staat hat den Unternehmen immer mehr Pflichten auferlegt, sich quasipolizeilich zu verhalten. Während es früher so war, dass der Staat erst eingeschritten ist, wenn etwas passiert war, ist es heute so, dass vom Unternehmen verlangt wird, sich so zu organisieren, dass Gesetzesverstöße (bspw. Korruption) durch Arbeitnehmern gar nicht erst begangen werden. Die Überwachung wird also auf die Unternehmen (vor-)verschoben, wobei diese aber gleichzeitig immer Arbeitnehmer- und Datenschutz beachten müssen. Das passt nicht immer zusammen.

Themenbehandlung in Stichpunkten: Arbeitssicherheit, Whistleblowing-Gesetzgebung, Staff-Coaching, Mediation, Schiedsgerichte, Anti-Korruptionskampf, Seminare, Schulungen, Implementierung von Compliance-Systeme, Arbeitsrecht in Italien, Compliance in Italien, Arbeitssicherheit in Italien.

II. Arbeitsrechtliche Due Diligence in Italien

III. Aktuelle Entwicklungen im italienischen Arbeitnehmerdatenschutzrecht: DSGVO (GDPR) in Italien

IV. Maschinelle Übersetzungen und Produkthaftung

Standortanalyse   Payroll - Lohnabrechnung in Italien   Compliance & Antikorruptionsberatung   Seminare      Partner Rechtsberatung - Steuerberatung - Lohnbuchhaltung - Revision   Vorträge Veranstaltungen   Videos Dossiers Veröffentlichungen